Allgemeine Geschäftsbedingungen FOTOkreation Jessica Stotter
Es folgen viele Sätze, denen ihr besonders Aufmerksamkeit schenken dürft, wenn Ihr zum Beispiel eine große Hochzeitsreportage bei mir bucht.
Und wer ein Fotoshooting bei mir bucht oder gebucht hat darf sich dieses sog. "Kleingedruckte" natürlich auch durchlesen.
Und wer ein Fotoshooting bei mir bucht oder gebucht hat darf sich dieses sog. "Kleingedruckte" natürlich auch durchlesen.
(Meine persönlich wichtigsten Punkte sind etwas hervorgehoben.)
Durch eine Buchung (Fotoshooting, Hochzeitsreportage) akteptiert der Aufraggeber alle Bedingungen der AGB.
1. Anwendungsbereiche
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB und Unternehmen im Sinne des §14 BGB für die Erbringung von Dienstleistungen und Werkleistungen durch Fotokreation Jessica Stotter.
1.2 Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Kunden, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.
1.3 Sämtliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Soweit der Kunde Verbraucher ist, genügt, abweichend von dem Vorstehenden, für Anzeigen oder Erklärungen die durch den Kunden gegenüber Fotokreation Jessica Stotter oder Dritten abzugeben sind, die Textform.
1.4 Abweichende AGB des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie Jessica Stotter ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn durch Fotokreation Jessica Stotter den AGB oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltlos erbracht werden.
1.5 Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Shootings. Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt.
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB und Unternehmen im Sinne des §14 BGB für die Erbringung von Dienstleistungen und Werkleistungen durch Fotokreation Jessica Stotter.
1.2 Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Kunden, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.
1.3 Sämtliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Soweit der Kunde Verbraucher ist, genügt, abweichend von dem Vorstehenden, für Anzeigen oder Erklärungen die durch den Kunden gegenüber Fotokreation Jessica Stotter oder Dritten abzugeben sind, die Textform.
1.4 Abweichende AGB des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie Jessica Stotter ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn durch Fotokreation Jessica Stotter den AGB oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltlos erbracht werden.
1.5 Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Shootings. Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt.
2. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
2.1 „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. Ausgedruckte Bilder, Negative, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos etc.)
2.2 Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von Fotokreation Jessica Stotter vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von vier Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden.
2.3 Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann auch per E-Mail oder fernmündlich erfolgen.
2.4 Gegenstand der Beauftragung durch einen Kunden kann beispielsweise ein Portraitshooting, eine Hochzeitsreportage, eine Homestory, ein Newbornshooting, etc. sein.
3. Modalitäten der Leistungserbringung/Fotoproduktion
3.1 Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den beiden Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde bestimmte Wünsche, sind diese gegenüber Fotokreation Jessica Stotter zu äußern.
3.2 Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen, dass an dem Tag des vereinbarten Shootings die gewählte Lokalität/ Ort auch genutzt werden kann und dort fotografiert/ gefilmt werden darf. Der Kunde hat sich um eine entsprechende Einwilligung zu kümmern, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.
3.3 Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden, werden von Fotokreation Jessica Stotter ausgesucht.
4. Modalitäten der Leistungserbringung - Überlassung von Bildmaterial
4.1 Bei sämtlichem Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG.
4.2 Das Bildmaterial steht im Eigentum von Fotokreation Jessica Stotter. Dem Kunden ist es untersagt, das Material an Dritte weiterzugeben.
5. Stornierung von durch den Kunden verbindlich gebuchten Terminen
5.1 Sobald der Kunde eine Bestätigungsnachricht von Fotokreation Jessica Stotter erhalten hat, hält sich Fotokreation Jessica Stotter diesen Termin für den Kunden frei. Er kann für diesen Zeitraum daher keine weiteren Angebote annehmen.
6. Absage durch Fotokreation Jessica Stotter - Änderungen im Shooting-Ablauf
6.1 Kann Fotokreation Jessica Stotter aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen. Fotokreation Jessica Stotter wird sich bemühen, bei der Suche nach einen Ersatzfotografen zu helfen. Für den Fall, dass der Ersatzfotograf, nach Annahme des Auftrages seinerseits absagt, haftet Fotokreation Jessica Stotter nicht.
7. Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen
7.1 Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen weist Fotokreation Jessica Stotter darauf hin, dass der Kunde (Hochzeitspaar, Veranstalter etc.) dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden Gäste darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert bzw. gefilmt wird.
7.2 Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (Hotel, Gastraum, Kirche etc.) fotografiert bzw. gefilmt werden darf. Er hat hier das Einverständnis des Eigentümers einzuholen.
7.3 Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen durch Fotokreation Jessica Stotter, hat der Kunde sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen.
8. Allgemeine Hinweise für unsere Shootings
8.1 Sie sollten pünktlich zum Shootingort erscheinen. Verspäten Sie sich, wird diese Zeit von der Aufnahmedauer abgezogen. Es obliegt Fotokreation Jessica Stotter, davon im Einzelfall abzuweichen.
8.2 Fotokreation Jessica Stotter übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.
8.3 Bitte denken Sie daran, bei einem längeren Shooting genügend Verpflegung (Getränke und einen Snack) für eine Pause mitzubringen.
8.4 Während eines Shootings mit Kindern, liegt während des gesamten Shootings die Aufsichtspflicht für das Kind/die Kinder bei den Eltern.
8.5 Fotoaufnahmen - gerade solche im sogenannten Outdoor-Bereich - sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist der Kunde nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Fotokreation Jessica Stotter übernimmt hierfür keine Haftung.
9. Bildverarbeitung/Bildlook
9.1 Die Bilder werden ausschließlich durch Jessica Stotter optimiert. Eine umfangreiche Retusche stellt einen hohen Aufwand dar, welchen der Kunde gesondert beauftragen und auch vergüten muss.
9.2 Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite von Fotokreation Jessica Stotter und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine Fotokreation Jessica Stotter. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und/ oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet.
9.3 Fotokreation Jessica Stotter haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den Zusammenhang von durch Fotokreation Jessica Stotter erstellten Bilder und Text entstehen. Die Darstellung von Bildern in einem bestimmten Kontext obliegt alleine dem Kunden.
10. Gutscheine
Der Kunde kann bei Fotokreation Jessica Stotter Gutscheine erwerben. Mit dem Gutschein erwirbt der Käufer ein Guthaben für Dienstleistungen von Fotokreation Jessica Stotter. Die Gutscheine können von jedem verwendet werden, der den Gutschein vorlegt. Eine Barauszahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Gültigkeit der Gutscheine ist auf 2 Jahre zeitlich nach Ausgabe begrenzt, wenn nicht anders angegeben.
11. Nutzungsrechte und Urheberrecht
11.1 Fotokreation Jessica Stotter steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Foto- und Videoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu.
11.2 Fotoaufnahmen werden grds. für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen. Bei Bewerbungsbildern zählt die Versendung an Dritte zu der üblichen Verwendung dazu. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der Fotoaufnahmen ist nicht gestattet. Ebenso ist eine Verwendung der Aufnahmen in Social Media gestattet, sofern die korrekte Urheberkennzeichnung erfolgt.
11.3 Dem Kunden ist eine Nutzung der Bilder grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Jede Änderung oder Umgestaltung (z.B. Montage, fototechnische Verfremdung, Colorierung) und jede Veränderung bei der Bildwiedergabe (z.B. Veröffentlichung in Ausschnitten) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
11.4 Bei Fotokreation Jessica Stotter verbleibt das Eigentum an den Negativen, den Rohdateien der Bilder, sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind.
11.5 Auf Anfrage durch Fotokreation Jessica Stotter ist der Kunde verpflichtet, Jessica Stotter Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen.
11.6 Bei Veröffentlichungen wird der Kunde Fotokreation Jessica Stotter in branchenüblicher Form als Urheber benannt. Bei Veröffentlichungen wird der Kunde Fotokreation Jessica Stotter wie folgt als Urheber benennen: Fotokreation Jessica Stotter - https://jessicastotter.myportfolio.com/
Die Urhebernennung hat unmittelbar am Bild zu erfolgen. Eine Veröffentlichung in den Sozialen Medien ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Abweichungen von diesem Grundsatz sind gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren.
11.7 Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch Fotokreation Jessica Stotter.
11.8 Originale und Negative bleiben im Eigentum von Fotokreation Jessica Stotter.
12. Mitwirkungspflichten
12.1 Für Fotokreation Jessica Stotter vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Bilder sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich als Fixtermin vereinbart sind. Fotokreation Jessica Stotter bemüht sich, die Bilder innerhalb von 2-8 Wochen zur Verfügung zu stellen.
12.2 Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch Fotokreation Jessica Stotter setzt voraus, dass Jessica Stotter sämtliche, vom Kunden zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens Fotokreation Jessica Stotter nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.
13.3 Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, welche die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
13. Vergütungsmodalitäten
13.1 Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot von Fotokreation Jessica Stotter genannten Honorare.
13.2 Soweit der Kunde Leistungen von Fotokreation Jessica Stotter in größerem Umfang als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehen nutzt, so dass die vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung der Leistungen steht, ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Umständen angemessene Vergütung von Fotokreation Jessica Stotter gewährt.
14. Rechnungsstellung, Eigentumsvorbehalt
14.1 Die Rechnungsstellung durch Fotokreation Jessica Stotter erfolgt nach Erbringung der Teil- bzw. Gesamtleistung.
14.2 Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält sich Fotokreation Jessica Stotter sämtliche Eigentumsrechte und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, dem Kunden bereits ausgehändigter Produkten oder sonstiger Leistungen vor.
14.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist Fotokreation Jessica Stotter, unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweils einschlägigen Absatzes des § 288 BGB zu beanspruchen.
15. Vertraulichkeit
Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.
16. Datensicherung/Datenverlust
16.1 Fotokreation Jessica Stotter versichert eine ordnungsgemäße Datenspeicherung zeitnah nach dem Shooting.
16.2 Sollte durch höhere Gewalt die Daten, vor Erhalt vom Kunden, verschwinden oder gelöscht sein, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen. Jedoch wird Jessica Stotter alles Mögliche (Aufwand bis 50% des Shootings) unternehmen, die Daten wieder zu beschaffen.
16.3 Fotokreation Jessica Stotter sichert die Daten vom Shooting, nach Erhalt vom Kunden, mind. 6 Monate.
17. Schadensersatz und Vertragsstrafe
17.1 Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung oder eine falsche Platzierung der Kennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag i.H.v. 100 % auf das vereinbarte Nutzungsentgelt bzw. ein übliches Nutzungsentgelt an Fotokreation Jessica Stotter zu zahlen.
17.2 Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche hat der Kunde, für jeden Fall der unerlaubten (ohne schriftliche Zustimmung von Fotokreation Jessica Stotter) Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, Nutzung des Bildmaterials eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen.
17.1 Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung oder eine falsche Platzierung der Kennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag i.H.v. 100 % auf das vereinbarte Nutzungsentgelt bzw. ein übliches Nutzungsentgelt an Fotokreation Jessica Stotter zu zahlen.
17.2 Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche hat der Kunde, für jeden Fall der unerlaubten (ohne schriftliche Zustimmung von Fotokreation Jessica Stotter) Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, Nutzung des Bildmaterials eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen.